Lebensbegleitung - Trauung
Was ist die Trauung?
In der kirchlichen Trauung wird die Eheschließung eines Paares im Rahmen eines Gottesdienstes gefeiert. Voraussetzung ist, dass die Ehe zuvor vor dem Standesamt geschlossen wurde.
Gottes Schutz und Segen
Das Paar gibt sich das Jawort vor Gott und der christlichen Gemeinde. Die Eheleute versprechen einander zu lieben, zu achten und zu helfen. Und sie bitten darum, dass ihre Verbindung unter Gottes Schutz und Segen steht - in guten wie in schlechten Tagen.
Gemeinsame Feier des neuen Lebensabschnittes
Alle Anwesenden - Familie, Freunde und die Gemeinde - sind Zeugen der Trauung und feiern mit dem Paar den Beginn eines neuen Lebensabschnittes gemeinsam.
Wie kann man sich zur Trauung anmelden?
Paare melden sich im Pfarramt an. Diese Anmeldung sollte frühzeitig geschehen (mindestens ein halbes Jahr vor dem gewünschten Termin). Vor allem, wenn mehrere Pfarrämter und Personen an unterschiedlichen Orten einbezogen sind, empfiehlt sich ausreichend Vorbereitungszeit.
Der Pfarrer vereinbart dann mit dem Brautpaar einen Termin für ein oder zwei Traugespräche. Darin spricht man über das Thema „Ehe“ aus christlicher Sicht. Des Weiteren können die Gestaltung des Traugottesdienstes und ganz praktische Dinge, wie zum Beispiel die Sitzordnung, die Art des Einzuges in die Kirche und der Modus des Fotografierens geklärt werden.
Gestaltung des Traugottesdienstes
Zu einem Traugottesdienst, der nach der standesamtlichen Eheschließung gefeiert wird, gehören Gebete, Bibeltexte, eine Ansprache, Lieder und andere musikalische Beiträge.
Im Zentrum steht Gottes Segen, der für den gemeinsamen Lebensweg zugesprochen wird.
Die Verantwortung für die Gestaltung des Traugottesdienstes liegt beim Pfarrer. Für die Art der Musik ist der Kirchenmusiker verantwortlich.
Es ist möglich, dass sich das Brautpaar an bestimmten Stellen aktiv beteiligt und auch Freunde oder Verwandte Texte und Musikalisches vortragen.
Kosten für die Trauung
Ob im Zusammenhang mit der kirchlichen Trauung oder dem Gottesdienst zur Eheschließung Gebühren erhoben werden, liegt im Ermessen der Kirchgemeinde.
Quelle: https://www.evlks.de/feiern/lebensfeste/trauung/
Faltblatt zur Trauung als pdf: https://www.evlks.de/fileadmin/userfiles/EVLKS_engagiert/E._Materialien/PDF_Materialien/Trauung_Faltblatt_Ansicht.pdf
Häufige Fragen
Dürfen konfessionsverschiedene Paare kirchlich heiraten?
Für die Hochzeit in der Evangelisch-Lutherischen Kirche ist die Kirchenmitgliedschaft beider Partner Voraussetzung.
Wenn ein Partner einer anderen christlichen Konfession angehört, z. B. römisch-katholisch ist, kann dieser vom zuständigen römisch-katholischen Pfarramt eine sogenannte Dispens bekommen: eine schriftliche Genehmigung zur Trauung in einer evangelischen Kirche. Damit ist ihre Ehe auch im Sinn der römisch-katholischen Kirche gültig.
Möglich ist auch, dass sich Geistliche beider Kirchen an einer Trauung beteiligen. Wenn ein Partner Mitglied einer Freikirche ist, sollten die bestehenden Möglichkeiten im Gespräch geklärt werden.
Ist eine kirchliche Trauung möglich, wenn nur ein Partner Kirchgemeindemitglied ist?
Häufig kommt es vor, dass von den Traupaaren nur einer in der Kirche, der andere dagegen ausgetreten oder gar nicht getauft ist, manchmal auch einer anderen Religion angehört. In diesem Fall kann das Paar einen Gottesdienst zur Eheschließung feiern.
Voraussetzung ist, dass der nichtchristliche Partner ausdrücklich zustimmt und erklärt, den evangelischen Glauben des Partners, der Partnerin zu achten und auch bei der Erziehung der Kinder nicht zu behindern. Wie dies im Gottesdienst zum Ausdruck kommen kann, lässt sich mit dem Pfarrer besprechen.